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Schulzahnpflege

Für die Koordination der Schulzahnpflege gilt die Verordnung des Kantons Graubünden.

Verordnung über Schulzahnpflege Kanton Graubünden

Die Schulleitung koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Schulzahnarzt die obligatorischen jährlichen Untersuche. Falls Eltern den Untersuch auf eigene Kosten beim privaten Zahnarzt ausführen lassen wollen, können sie das Schulzahn-Kontrollheft bei der Klassenlehrperson anfordern und es durch den privaten Zahnarzt ausfüllen lassen. Nach erfolgtem Untersuch ist das Schulzahn-Kontrollheft umgehend der Klassenlehrperson zu retournieren.

Der private Untersuch muss jeweils vor dem 28.2. des laufenden Schuljahres durchgeführt und im Schulzahn-Kontrollheft eingetragen werden.