Schularzt
Schuleintritts- und Austrittsuntersuch beim Schularzt
Unsere Schulärzte
Für die Zuständigkeit des Schularztes ist der Ort massgebend, an dem die Lernenden die Schule besuchen.
Schulort | Zuständige Schularztpraxis |
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Fideris, Furna, Jenaz |
praxisjenaz.ch T 081 332 35 35 |
Schiers |
Dr. med. Pascal Mayer T 081 328 15 53 |
Beim Schuleintritt
Den Eltern werden Ende Kindergarten oder bei Eintritt in die Primarschule der „Elternbrief“ sowie das „Impfmerkblatt“ und das Blatt „Erhebungen über den Gesundheitszustand der Kindergarten und Schulkinder“ abgegeben. Die Eltern werden angehalten, die Vorschuluntersuchung beim Kinder- oder Hausarzt bis spätestens 31. August durchführen zu lassen. Der Kinder- oder Hausarzt untersucht das Kind, kontrolliert die Impfungen und impft je nach Bedarf nach. Das Blatt „Erhebungen über den Gesundheitszustand“ und das Blatt „Rückmeldung an den Schularzt“ werden vom untersuchenden Arzt an den zuständigen Schularzt weitergeleitet.
Schulaustritt
In der letzten Schulklasse (vor Schulaustritt) gilt dasselbe Prozedere, wobei die Eltern der Schülerinnen und Schüler nochmals angehalten werden das Kind bis spätestens 1. November beim Haus- oder Kinderarzt untersuchen und nötige Impfungen nachholen zu lassen. Auch bei dieser Untersuchung wird vom untersuchenden Arzt das Formular „Rückmeldung an den Schularzt“ an den zuständigen Schularzt weitergeleitet.
Funktion des Schularztes
Der Schularzt ist nebst diesen Kontrollen generell als ärztlicher Berater in allen Fragen der Schul-, Gesundheit und Hygiene, in vertrauensärztlicher Funktion sowie als medizinische Fachperson in Fragen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der spezifischen Prävention zuständig. In Projekte der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung soll er eingebunden werden, und sich in Absprache mit der Schulleitung an Themen der Gesundheitserziehung beteiligen und für Gespräche zur Verfügung stehen.
Er ist nicht der Notfallarzt für die Schülerinnen und Schüler, bei Bedarf soll zuerst der Hausarzt kontaktiert werden.
Kostenträger
Die Erstuntersuchung bei Schuleintritt wird als kostenpflichtige präventive Leistung durch die Krankenkasse übernommen, alle späteren Leistungen nach dem vollendeten 6. Lebensjahr werden vom Schulträger übernommen.