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Hausaufgabenbetreuung

Bitte beachten Sie das Angebot für die Hausaufgabenbetreuung für das Schuljahr 2024/25 unter folgendem Link: Tagesstrukturen 2024/25

Die Hausaufgabenbetreuung stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben ungestört lösen können. Sie ist keine individuelle Förderung wie Nachhilfe. Sie ist eine Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes wie bei anderen Schülern auch, die zu Hause die Aufgaben mit und ohne elterliche Hilfe erledigen.

Es gelten klare Regeln bei Konflikten, Störungen und auffälligem Verhalten. Die Aufsicht erfolgt durch eine Betreuungsperson.

Für wen ist Hausaufgabenbetreuung gedacht?

  • Die Hausaufgabenbetreuung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Primarschule des Schulverbandes FFJS.

Wie läuft die Hausaufgabenbetreuung ab?

  • Ungestörtes Lösen der Hausaufgaben
  • Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig.
  • Fragen werden, wenn in kleinem Rahmen möglich, beantwortet. Ansonsten wird eine Notiz für die Klassenlehrperson geschrieben. 

Ziele der Hausaufgabenbetreuung:

  • Fertigstellung der Hausaufgaben 

Verhaltensregeln:

  • Es gelten die Verhaltensregeln der Schulordnung
  • Wiederholte Disziplinprobleme können zum Ausschluss von der Hausaufgabenbetreuung führen

Wann findet die Hausaufgabenbetreuung statt?

  • Aufgrund der Rückmeldungen der Eltern findet die Hausaufgabenbetreuung wie folgt statt:
     
  • Schiers:
  • Montag: 15:10 Uhr - 15:55 Uhr und 16:00 Uhr - 16:45 Uhr
  • Donnerstag: 15:10 Uhr - 15:55 Uhr und 16:00 Uhr - 16:45 Uhr
  • Fideris
  • Dienstag: 15:25 Uhr - 16:10 Uhr
  • Furna
  • Dienstag: 15:05 Uhr - 15:50 Uhr
  • Für angemeldete Kinder ist die Hausaufgabenbetreuung verbindlich.

Was kostet die Hausaufgabenbetreuung?

  • Die Kosten pro Betreuungseinheit betragen pauschal CHF 90.- pro Semester für das erste Kind einer Familie. Für jedes weitere Kind der Familie erfolgt eine Reduktion um jeweils 20%.
  • Die Anmeldung erfolgt für ein ganzes oder den Rest eines Semesters.
  • Der Elternbeitrag wird zu Beginn des Semesters den Eltern in Rechnung gestellt. Bei Absenzen und Ausfällen (Krankheit, Schulausflüge, ...) erfolgt keine Rückerstattung.
  • Bei Austritt während des Semesters besteht kein Anrecht auf Rückerstattung (Ausnahme: bei Wegzug)