Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden
Mit der letzten Teilrevision des ZGB (2008) wurde das Vormundschaftsrecht durch ein modernes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen per 1. Januar 2013 in der ganzen Schweiz die bisherigen Vormundschaftsbehörden ab.